Förderungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) für Privatpersonen


Die Förderungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds für Privatpersonen gelten für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser (Personaldienstleister) beschäftigt sind.
Mit dieser Fördermaßnahme können Ihre Kurskosten vollständig gefördert werden. Auf die Leistungen des SWF besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Auf der Website des Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) erhalten Sie einen Überblick, welche Kurse gefördert werden können.

Für eine kostenlose persönliche Beratung zu Ihrer Förderung können Sie gerne unter der Telefonnummer +43 1 890 9084 oder via Email office@swf-akue.at mit den BildungsberaterInnen des SWF Kontakt aufnehmen.