Sind Sie berufstätig und benötigen Zeit für Ihre Aus- und Weiterbildung, so ist dies unter anderem mithilfe der Bildungskarenz möglich. Diese temporäre, so genannte Auszeit vom Beruf dauert in der Regel zwischen zwei und 12 Monaten. Auch eine Stückelung dieser ist möglich, wobei ein Block stets mindestens 2 Monate zu umfassen hat.
Voraussetzung ist ein aufrechtes Arbeitsverhältnis. Zudem muss sich Ihr(e) Arbeitgeber(In) einverstanden zeigen und Sie für die Dauer der Bildungskarenz freistellen.
Während der Bildungskarenz bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbildungsgeld vom AMS (in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch in der Höhe von € 14,53 täglich). Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei Ihrem AMS zu stellen.
Wie viele Stunden Aus-/Weiterbildung - 16 oder 20 Stunden - pro Woche Sie nachweisen müssen, wie dies konkret funktioniert und sämtliche weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Arbeitsmarktservice. Auch die Arbeiterkammer stellt entsprechende Informationen diesbezüglich bereit.
Bildungsteilzeit bedeutet, Arbeitszeit zu reduzieren, um sich – mindestens im Ausmaß von zumindest 10 Wochenstunden - weiterzubilden und für die wegfallenden Stunden (vom AMS) ein „Bildungsteilzeitgeld“ als finanziellen Ersatz zu erhalten. Die Bildungsteilzeit muss mindestens 4 Monate umfassen und darf bis zu maximal zwei Jahre dauern.
Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit häufig finanziell attraktiver als die klassische Bildungskarenz. Der Kontakt mit dem Betrieb sowie Arbeitsplatz bleibt bei dieser Form aufrecht, was zudem häufig als Vorteil gesehen wird.
Wenden Sie sich bei entsprechendem Interesse auch hier direkt an das Arbeitsmarktservice.
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Bei weiteren Fragen bzgl. Ihren Bildungskarenzanliegen wenden Sie sich bitte direkt an unser Servicecenter.