Lehrgang 1 startet am Fr. 17.11.2023 - Anmeldung ab September 2023 unter office@tga-wien.at
Lehrgang 2 startet am Fr. 16.02.2024 - Anmeldung ab Jänner 2024 unter office@tga-wien.at
Lehrgang gemäß Anlage 1 der Elektrotechnikzugangs-Verordnung zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse im Bereich der elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften. Notwendig zur selbständigen Ausübung des uneingeschränkten Gewerbes der Elektrotechnik.
Lehrgang 2 startet am Fr. 16.02.2024 - Anmeldung ab Jänner 2024 unter office@tga-wien.at
Lehrgang gemäß Anlage 1 der Elektrotechnikzugangs-Verordnung zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse im Bereich der elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften. Notwendig zur selbständigen Ausübung des uneingeschränkten Gewerbes der Elektrotechnik.
Lehrgang über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften (gemäß Elektrotechnik-Zugangsverordnung):
- Elektrotechnikgesetz
- Nationale und internationale elektrotechnische Vorschriften
- ÖVE-Vorschriften
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Praktische Übungen
- Blitzschutzanlagen
- u.v.m.
- Elektrotechnikgesetz
- Nationale und internationale elektrotechnische Vorschriften
- ÖVE-Vorschriften
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Praktische Übungen
- Blitzschutzanlagen
- u.v.m.
Notwendig zur selbstständigen Ausübung des unbeschränkten Gewerbes der Elektrotechnik.
Empfohlen bei Verantwortung für Mitarbeiter:innen und Lehrlinge im Elektrobereich.
Empfohlen bei Verantwortung für Mitarbeiter:innen und Lehrlinge im Elektrobereich.
Lehrgang gemäß Anlage 1 der Elektrotechnikzugangs-Verordnung (BGBl. II Nr. 41/2003)
Personen mit Vorkenntnissen und Berufspraxis im Bereich der Elektrotechnik.
Der gleichzeitige Besuch oder der Abschluss einer Werkmeisterschule ist nicht erforderlich.
Der gleichzeitige Besuch oder der Abschluss einer Werkmeisterschule ist nicht erforderlich.
Absolventen:innen von oder Studierende an Universitäten, Fachhochschulen, Werkmeisterschulen, HTLs, ... aus dem Bereich Elektrotechnik, die das uneingeschränkte Gewerbe der Elektrotechnik ausüben wollen.
Unterricht am Freitag zwischen 16:45 und 20:45 Uhr.
Dauer ca. 2 Monate (8 Abende).
Der tatsächliche finanzielle Aufwand verringert sich noch wesentlich durch die Inanspruchnahme von Förderungen und durch die steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.
Dauer ca. 2 Monate (8 Abende).
Der tatsächliche finanzielle Aufwand verringert sich noch wesentlich durch die Inanspruchnahme von Förderungen und durch die steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.