Ihre große Leidenschaft ist das Motorradfahren? Sie wollen diese Begeisterung weitergeben und anderen das Lenken eines Zweirads beibringen? Dann absolvieren Sie dieses Zusatzmodul und werden Sie Fahrlehrer:in für die KFZ-Klasse A: Unsere erfahrenen Vortragenden vermitteln Ihnen das notwendige Wissen - von Rechtsaspekten, über Fahrtechnik bis hin zu Sicherheitsthemen - um an Fahrschulen künftig auch die KFZ-Klasse A lehren zu können.
- Sonderbestimmungen der StVO 1960 und KFG 1967
- Technik und Arten der Krafträder
- Antriebssysteme
- Personenbeförderung, Beladungsprobleme
- Fahrbedingungen
- Gefahrenlehre
- Fahrtechnik
- Schutzsysteme, Schutzkleidung
- Fahrbedingungen für Zweiradfahrer:innen
- Praktische Ausbildung I
- Sie verbessern durch diese Zusatzausbildung und die Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung Ihre Berufschancen.
- Je umfangreicher Sie als Fahrlehrer:in in Bezug auf die Führerscheinklassen qualifiziert sind, desto interessanter sind Sie für Ihre zukünftigen Arbeitgeber:innen.
- Teilnahme an "Ausbildung Fahrlehrer:in" bzw. absolvierte Fahrlehrer:innenausbildung für Kfz-Klasse B seit 2007
- Vertrauenswürdigkeit (§ 109 Abs. 1 KFG)
- Besitz einer Lenkberechtigung für die Kfz-Klasse A seit mindestens drei Jahren
- Mindestens drei Jahre Lenkpraxis mit dem entsprechenden Fahrzeug
- Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften (Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften)
- Eigenes Kfz für das Modul Praktische Ausbildung I (14 UE)
Personen, die den Beruf Fahrlehrer:in anstreben und die sich durch diese Zusatzausbildung ergebenden Karrieremöglichkeiten nutzen möchten
Zusätzlich ist für die Zulassung zur Fahrlehrer:innenprüfung bei der MA 65 die Praktische Ausbildung II in einer Fahrschule Ihrer Wahl im Ausmaß von 36 UE zu absolvieren:
- 16 UE Unterrichten des 12-Stationen-Planes nach Anlage 10 b, Kapitel I, auf verkehrsfreien Flächen im Beisein eines ebenfalls unterrichtenden Fahrlehrers bzw. einer ebenfalls unterrichtenden Fahrlehrerin
- 20 UE Erteilen von Fahrunterricht im Verkehr im Beisein eines ebenfalls unterrichtenden Fahrlehrers bzw. einer ebenfalls unterrichtenden Fahrlehrerin

Zur Ausübung des Berufes "Fahrlehrer:in der Kfz-Klasse A" ist die Absolvierung "Zusatzausbildung zur Vermittlung von Risikokompetenz lt. § 64f Abs. 5" gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kosten für die Lehrbefähigungsprüfung sind im Kurspreis nicht inkludiert, sondern direkt bei der MA 65 zu erfragen und an diese zu entrichten.

Bei Nichtantritt zum vereinbarten Prüfungstermin und der Notwendigkeit der Organisation eines neuen Prüfungsantritts wird eine Pauschale in Höhe von EUR 250,- vom BFI Wien in Rechnung gestellt.