Die Gültigkeit eines Schweißzertifikats beginnt mit dem Datum der Prüfung und erstreckt sich basierend auf dem jeweiligen Verfahren auf zwei oder auf drei Jahre, sofern der/die Schweißer:in laufend im ursprünglichen Geltungsbereich arbeitet und dies von der verantwortlichen Schweißaufsicht alle sechs Monate am Zertifikat bestätigt wird. Eine Unterbrechung der Tätigkeit von max. 6 Monaten ist lt. der ÖNORM EN ISO 9606-1 zulässig.

Erfolgt keine regelmäßige Bestätigung durch den/die Dienstgeber:in oder die verantwortliche Schweißaufsicht, verliert ein Schweißzertifikat bereits vor dem angeführten Zertifikatsdatum seine Gültigkeit und kann nicht verlängert werden. Deshalb bietet das BFI Wien Schweißzentrum die Möglichkeit an, durch eine Rezertifizierungsprüfung die Gültigkeit Ihres Schweißzertifikats aufrecht zu erhalten.

Folgende Schweißverfahren können wir Ihnen anbieten:
- Gasschmelzschweißen (Autogen)
- WIG-Schweißen
- MIG-Schweißen
- Elektroden-Handschweißen
- MAG-Schweißen
- Hartlöten
Die Rezertifizierung erfolgt nach Antragsprüfung durch den/die Prüfer:in und durch Vorschweißen eines neuerlichen Prüfstückes, welches im vorhandenen Zertifikat eingetragen ist. Es werden hierbei die fachspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft. Nach positiver Durchführung wird durch den/die Zeichnungsberechtigte:n des BFI Wien die Verlängerungsbestätigung am Ursprungszertifikat durchgeführt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:
DORIS PIRKFELLNER
Stv. Geschäftsbereichsleitung
Bereichsleitung Jugend & Technik,
Schweißausbildungen
M +43 699 168 62 301
d.pirkfellner@bfi.wien
Nach bestandener Prüfung erhält Ihr vorhandenes Zertifikat für weitere 6 Monate seine Gültigkeit.
Keine Voraussetzungen
Die Schweißnähte müssen die Bewertungsbedingungen für Unregelmäßigkeiten erfüllen, die in der ÖNORM EN ISO 9606-1 oder ÖNORM EN ISO 9606-2 festgelegt sind.