- Kennen lernen und Vorstellung der Lehrgangsleitung
- Informationen über Inhalte und Ziele des Lehrganges
- Aufnahmetest und Aufnahmegespräch
- Um die Lehrabschlussprüfung an der Wirtschaftskammer ablegen zu können, müssen Sie das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine facheinschlägige, nachgewiesene zweijährige Berufspraxis oder einen Lehrabschluss eines verwandten Lehrberufs nachweisen können. Nehmen Sie deshalb eine Kopie dieser Nachweise zum Informationsabend mit.