Sie haben keine elektrotechnische Fachausbildung, möchten aber Ihre beruflichen Fähigkeiten dahingehend erweitern? In diesem Kurs für Fachkräfte, die nicht aus dem Elektrotechnikgewerbe kommen, sichern Sie sich anhand eines ausführlichen Theorieteils und praxisnaher Übungen das dafür benötigte elektrotechnische Basiswissen. Sie lernen elektrotechnische Komponenten, Materialien, Werkzeuge und Messgeräte kennen und erfahren alles Wissenswerte über Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen.
- Gesetzliche Grundlagen
- Elektrotechnische Grundgrößen (Strom, Spannung, Widerstand, Arbeit, Leistung)
- Messen elektrischer Größen
- Gefahren des elektrischen Stromes - Unfallverhütung
- Elektrotechnikgesetz, Vorschriften laut ÖVE
- Errichtungsvorschriften für elektrotechnische Anlagen
- Schutzmaßnahmen in Niederspannungsanlagen
- Überprüfung von Schutzmaßnahmen mit praktischen Übungen und Messungen
- Anschlussregeln und Reparatur von Betriebsmitteln
- Abschlussprüfung
- Sie ergänzen Ihre beruflichen Fähigkeiten und können im erlaubten Rahmen fachübergreifend arbeiten.
- Sie tragen mit Ihrem Wissen wesentlich zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer bei.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das BFI Wien Zeugnis und dokumentieren dadurch offiziell Ihr Können.
Allgemeines technisches Verständnis
Personen ohne elektrotechnische Fachausbildung, die durch eine erfolgreiche Abschlussprüfung und entsprechende Erfahrung, wie z.B. Fachkräfte anderer Berufsgruppen (Tischler:innen, Gas-Wasser-Heizungsinstallateur:innen etc.), Arbeiten in Form von "fachübergreifenden Leistungen" im erlaubten Rahmen durchführen möchten
Hinweis: § 32 Abs 2 GewO

Grundvoraussetzung für die Ausübung der sonstigen Rechte ist, dass der wirtschaftliche Schwerpunkt und die Eigenart des Betriebes erhalten bleiben; d.h., die zentrale wirtschaftliche Ausrichtung sowie das Erscheinungsbild des Betriebes müssen im Bereich der vorhandenen Gewerbeberechtigung(en) verbleiben. Darüber hinaus muss sich der Gewerbetreibende bei Erbringung solcher Leistungen entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte bedienen, wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Eine Notwendigkeit aus Gründen der Sicherheit besteht dann, wenn Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum droht.