Service is your Success? Dann holen Sie mit uns in nur zwei Semestern den Lehrabschluss Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann nach. Ob Rechnungswesen, Speisen- und Menükunde oder das praktische Servieren - in diesem Lehrgang vermitteln wir Ihnen sowohl das theoretische als auch das praktische Wissen, um die außerordentliche Lehrabschlussprüfung erfolgreich bestehen zu können. Nutzen Sie die Chance und starten Sie am Arbeitsmarkt durch!
Service:
- Trage-, Servier-, Einstelltechniken
- Service von offenen und geschlossenen Getränkebehältern
- Vorlegearbeiten
- praktische Übungen

Speisen und Getränke:
- Zubereitung von Speisen bei Tisch und am Buffet mit Hilfe eines Sideboards / Guéridon
- Mixgetränke
- Kaffee und Kaffeespezialitäten
- Cocktails

Gästebetreuung und Kommunikation:
- Beratung von Gästen (Speisen, korrespondierende Getränke)
- Umgang mit Reklamationen
- Gästeempfang, Bestellung, Abrechnung
- Planung von Veranstaltungen

Mise en place:
- Stellen und Eindecken von Tischen, Tafeln, Buffets etc.
- Dekorationen

Praktische Übungen:
- Filetieren, Tranchieren, Flambieren, Marinieren

HACCP:
- Sicheres und hygienisches Arbeiten

- Warenwirtschaft
- Wirtschaftskunde
- Kalkulation und Controlling
- Rechnungswesen
- Betriebsorganisation inkl. Sicherheitsvorschriften und Arbeitsrecht
- Fernlernbetreuung für Zusatz- und Übungsaufgaben im Selbststudium
- Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um die Lehrabschlussprüfung erfolgreich abzulegen.
- Sie steigern Ihren Marktwert durch unmittelbar umsetzbares Wissen.
- Mit dem formalen Lehrabschluss haben Sie bessere Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt und erlangen die Berechtigung, die Berufsreifeprüfung zu absolvieren.
- Nach positiver Absolvierung der Lehrabschlussprüfung an der Wirtschaftskammer erhalten Sie das Lehrabschlussprüfungszeugnis für den Lehrberuf Restaurantfachmann/-fachfrau.
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis über eineinhalb Jahre einschlägige Berufspraxis (Vollzeit)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Teilnahme am Informationstermin
Personen, die keine reguläre Lehrzeit absolviert haben, jedoch eineinhalb Jahre einschlägige Berufserfahrung als Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann nachweisen können und ihren formalen Lehrabschluss nachholen möchten.
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis über eineinhalb Jahre Berufserfahrung
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift