- Anwendung der Vorschriften (sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr)
- Risiken des Straßenverkehrs
- Richtiges Verhalten bei Notfällen
- Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung
- Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse D vor dem 10.09.2008
Berufskraftfahrer:innen, die ihre Lenkberechtigung der Klasse D nach dem 09.09.2008 erworben haben, müssen zuerst den Nachweis der Grundqualifikation mittels Prüfung erbringen und danach in Folge alle 5 Jahre die Weiterbildung besuchen. Alle Lenker:innen, die den Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben, können sofort die Weiterbildung besuchen.
Für die Ausstellung der Weiterbildungsbescheinigung ist eine hunderprozentige Anwesenheit erforderlich.
HINWEIS: Sie können auch die Kombination aus der Weiterbildung Güterkraftverkehr (C95) und Personenkraftverkehr (D95) buchen und somit beide Weiterbildungen im kürzestmöglichen Zeitraum absolvieren. Der Aufpreis bei gemeinsamer Buchung beträgt lediglich EUR 120,-.
Bitte tragen Sie Ihren Führerschein während der gesamten Kursdauer bei sich!