- Eigenschaften des Wassers
- Badeanlagen-Grundlagen
- Bäderhygiene und hygienische Betriebsführung
- Reinigung und Desinfektion
- Sauna und Nebenanlagen
- Rechtliche Grundlagen und Sicherheitsaspekte
- Sie erwerben die Kenntnisse für die Hygienebeauftragte bzw. den Hygienebeauftragten im Sinne des § 14 Abs. 1 des Bäderhygienegesetzes.
- Als Sauna- und Badewart:in steht Ihnen der Weg zum/zur Bademeister:in oder zum/zur Betriebsleiter:in des Bades offen.
- Kopie des Reisepasses