Allgemeine Geschäftsbedingungen des BFI Wien (Business Service / Firmenkunden)
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anbahnung, Durchführung und Nachwirkungen aller mit uns geschlossenen Verträge betreffend die Umsetzung von Qualifizierungs-, Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen (infolge nur Veranstaltungen genannt) für Unternehmen (Firmenkunden), soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
Soweit in den Vereinbarungen nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und festgehalten, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Business-Service / Firmenkunden.
II. Zustandekommen von Verträgen
Soweit nicht von uns ein verbindliches Angebot, des Kunden (Auftraggeber) angenommen wurde, sind Vereinbarungen mit uns nur dann rechtswirksam und verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bzw. mit elektronischer Post bestätigt werden. Die von uns übernommenen Verpflichtungen ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Anwendung anderer Geschäftsbedingungen, insbesondere jene des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich und unwiderruflich ausgeschlossen.
III. AuftragsdurchführungGrundlage für die Erbringung unserer Dienstleistung stellt unser Angebot dar. Wenngleich wir bemüht sind, die Wünsche unserer Auftraggeber vollständig und pünktlich zu erfüllen, so müssen wir doch festhalten, dass kein Rechtsanspruch seitens des Auftraggebers auf vollständige und/oder teilweise. Durchführung einer Schulungsveranstaltung und/oder einer sonstigen Leistung durch einen/eine bestimmte(n) TrainerIn oder an einem bestimmten Schulungsort gegeben ist. Die Durchführung der Veranstaltung am Ort des Auftraggebers (Inhouse-Training) oder an einem anderen vom Auftraggeber vorgegebenen Ort bedarf der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Auch in diesem Fall behalten wir es uns aber vor, in besonderen Ausnahmefällen von diesen Vereinbarungen abzuweichen, die Durchführung der Veranstaltung zu verschieben und abzusagen oder zu unterbrechen bzw. an einem anderen Ort abzuhalten. In diesem Fall werden eventuell bereits geleistete Zahlungen auf nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte sich im Zuge der Vertragsdurchführung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gänzlich
oder teilweise unmöglich wird, so sind wir verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin für unsere Tätigkeit angefallenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber auch in diesem Fall zu ersetzen.
IV. Unterrichtseinheiten
Die Kursdauer wird in der Regel in Unterrichtseinheiten angegeben. Eine Unterrichtseinheit beträgt – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – je nach Inhalt und Übernahme aus dem Regelbetrieb 45, 50 oder 60 Minuten.
V. Kursunterlagen und LehrbücherIn den Kursbeiträgen sind nur soweit dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird auch die Kosten für die erforderlichen Arbeitsunterlagen inkludiert. Auch wenn der Kurs von einem/einer TeilnehmerIn nicht angetreten, bzw. nur teilweise konsumiert oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen wird, verringert sich die Zahlungsverpflichtung für Lehrmittel/Lehrbücher nicht; insbesondere erfolgt keine (auch keine aliquote) Refundierung allenfalls bereits geleisteter Zahlungen. Der Auftraggeber sowie die KursteilnehmerInnen verpflichten sich, die Urheber-/Leistungsschutzrechte des BFI Wien sowie dessen TrainerInnen im Zusammenhang mit den Kursunterlagen zu wahren, insbesondere Kursunterlagen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des BFI Wien zu kopieren, zu vervielfältigen und/oder sonst zu verbreiten und/oder zu verwerten.
VI. TeilnehmerInnenausschluss
Das BFI Wien behält sich vor, TeilnehmerInnen von der weiteren Kursteilnahme auszuschließen, wenn es zu Störungen des Kursbetriebes durch die jeweilige Teilnehmerin / den jeweiligen Teilnehmer kommt. In diesem Fall erfolgt keine – auch keine anteilige – Rückerstattung des Kursbeitrages bzw. keine Reduktion des noch offenen Rechnungsbetrages.
VII. Preise
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, die zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe des ermäßigten Satzes für begünstigte, gemeinnützige Vereine von 10% zur Verrechnung gelangen. Alle Preise fußen auf den im Angebot genannten Leistungen und den vom Auftraggeber zu erbringenden Positionen. Werden die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen nicht pünktlich und/oder ordnungsgemäß erbracht (Beistellung der Seminarräume, Beistellung von Infrastruktur und/oder Catering etc.) erhöhen sich die von uns angebotenen Preise entsprechend.
Barauslagen und/oder sonstige Aufwendungen (Fahrt-/ Flugkosten, Maut, Tag- und Nächtigungsgelder etc.) werden dem Auftraggeber gesondert verrechnet.
Rechnungen sind – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – 14 Tage nach Rechnungserhalt abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen gemäß § 456 UGB; zuzüglich verpflichtet sich der Auftraggeber, die anfallenden Mahngebühren und sonstigen Spesen
und Kosten zu bezahlen. Bei auch nur teilweisem Zahlungsverzug ist das BFI Wien berechtigt, Terminverlust geltend zu machen, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und ist nicht verpflichtet, bis zur Bezahlung der fälligen Forderungen selbst weitere Leistungen zu erbringen.
VIII. Stornobedingungen:
Soweit nicht ausdrücklich teilbare Leistungen vorliegen und diese auch gesondert angeboten wurden, ist nur das Stornieren des gesamten Auftrages, nicht aber von Teilen desselben möglich. Im Fall der Stornierung durch den Kunden werden – unter Ausschluss jeder Einrechnung gemäß § 1168 ABGB – die folgenden Stornobeträge zwischen den Vertragsparteien als Zahllast des Kunden vereinbart, nämlich:
Stornierung in der Zeit von 6 Wochen bis 4 Wochen vor dem Kursbeginn 50 % des Bruttoauftragswertes
Stornierung in der Zeit von 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Kursbeginn 75 % des Bruttoauftragswertes
Stornierung in der Zeit von weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Kursbeginn 100 % des Bruttoauftragswertes
IX. Kompensationsverbot
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, gegen die Forderung des BFI Wien mit Gegenforderungen aufzurechnen und/oder Zahlungen zurückzuhalten; ausgenommen von diesem Aufrechnungsverbot sind lediglich Forderungen gegen das BFI Wien, die gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder vom BFI Wien ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
X. Haftung
Allfällige Haftungsansprüche gegenüber dem BFI Wien werden auf Vorsatz und/oder grob fahrlässiges Verhalten eingeschränkt. Für leicht fahrlässiges Verhalten haftet das BFI Wien nicht. Betragsmäßig wird die Haftung darüber hinaus mit jenem Betrag beschränkt, den der Auftraggeber an das BFI Wien für den gegenständlichen Kurs bezahlt hat.
Für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen inklusive der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens des BFI Wien keine Haftung übernommen; Haftungsansprüche gemäß §§ 957ff ABGB sowie als Veranstalter werden ausdrücklich ausgeschlossen. Das BFI Wien übernimmt weiters keine Gewähr für Druck- und Schreibfehler in seinen Publikationen, in Printmedien und/oder Internetseiten; Haftungsansprüche gegenüber dem BFI Wien resultierend aus der Anwendung der vom BFI Wien im Zuge der gegenständlichen Kurse erworbenen Kenntnisse wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
XI. EDV-Nutzung
Sollten im Zuge der Vertragsdurchführung EDV-Anlagen und/oder sonstige technischen Einrichtungen des BFI Wien vom Auftraggeber und/oder dessen SeminarteilnehmerInnen verwendet werden, so ist jeglicher Missbrauch, insbesondere die Speicherung, der Download und/oder die Weitergabe von sittenwidrigen, anstößigen, rassistischen oder illegalen Daten und/oder Programmen und/oder sonstigen Bildern, Filmen, Informationen jeder Art zu unterlassen. Dies gilt auch für urheberrechtlich geschützte sowie für BFI-interne Daten/Betriebsgeheimnisse.
Internet- / elektronische Post jeder Art und Intranetdienste dürfen ausschließlich nur während der Kurse und nur für die Zwecke des Seminars/Kurses verwendet werden. Benutzerkennwörter sind geheim zuhalten und dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden. Für allfällige Schadenersatzansprüche aus der nicht gesicherten Geheimhaltung der Kennwörter haftet neben dem / der KursteilnehmerIn auch der Auftraggeber zur ungeteilten Hand.
Sollten vor oder während der Vertragsdurchführung Schäden an der EDV-Anlage des BFI Wien auftreten, so sind diese von den TeilnehmerInnen dem/der TrainerIn oder einem Vertreter des BFI Wien unverzüglich zu melden. Für allfällige Schadenersatzansprüche aus der Verletzung der vorgenannten Bestimmungen sowie aus der unsachgemäßen Bedienung der EDV-Geräte haftet neben der KursteilnehmerIn auch der Auftraggeber zur ungeteilten Hand.
XII. Urheber- /Leistungsschutzrechte
Der Auftraggeber stimmt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich zu, dass sämtlichen Inhalten der von uns angebotenen Dienstleistungen urheberrechtlicher Schutz zukommt. Unabhängig von der Werkhöhe wird der Auftraggeber daher diese Rechte respektieren und wahren. Eine Nutzung der im Zuge unserer Dienstleistungen aufgezeigten und verwendeten Werke ist ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung nicht erlaubt. Hinsichtlich der zivilrechtlichen Konsequenzen einer Verletzung dieser uns zustehenden Rechte kommen die §§ 81ff Urheberrechtsgesetz zum Tragen, wobei der Schadenersatzanspruch zumindest das Doppelte der jeweiligen Vertragssumme, unabhängig vom allenfalls geringer eingetretenen materiellen Schaden, vereinbarungsgemäß betragen soll.
XIII. Datenschutz
Der Auftraggeber erteilt hiermit ihre ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung, dass die bei Vertragsdurchführung erfassten Daten von uns elektronisch verarbeitet und gespeichert werden können. Dies betrifft die persönlichen Daten des Auftraggebers selbst wie ebenso jene der SeminarteilnehmerInnen.
XIV. Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen österreichischen Rechts auch dann, wenn der Auftrag allenfalls im Ausland ausgeführt wird und/oder der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.
Die Anwendung österreichischen Rechts bezieht sich auf die materiell rechtlichen Bestimmungen. Verweisungsnormen sowie das UN-Kaufrecht sind ausdrücklich ausgenommen.
Für allfällige Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich in Frage kommenden Gerichtes mit dem Sitz in Wien hiermit vereinbart.
(Wien, Jänner 2019)
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