Förderungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) für Unternehmen
Die Förderungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds für Unternehmen gelten für gewerbliche Arbeitskräfteüberlasser, die ZeitarbeitnehmerInnen an Dritte überlassen.
Mit dieser Fördermaßnahme können die Kurs- sowie Lohnkosten vollständig gefördert werden. Auf die Leistungen des SWF besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Die Website des Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) gibt Ihnen einen guten Überblick über die Kurse, die gefördert werden können.
Für eine kostenlose persönliche Beratung zu Ihren Fördermöglichkeiten nehmen Sie bitte unter der Telefonnummer +43 1 890 9084 oder via Email office@swf-akue.at mit dem SWF Kontakt auf. Gerne können Sie sich auch von der SWF Bildungsberatung vor Ort zu den Chancen der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer ZeitarbeitnehmerInnen beraten und bei der Abwicklung unterstützen lassen.