Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungskosten

Aus- und Weiterbildungskosten sind für Unternehmen als Bildungsausgaben absetzbar. Die steuerlichen Bildungsfreibeträge und die Bildungsprämie dienender Förderung der von der/vom ArbeitgeberIn finanzierten Weiterbildungvon ArbeitnehmerInnen.

Externer (außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag

Der externe Bildungsfreibetrag steht für betriebliche Aufwendungen zu, welche unmittelbar außerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen betreffen, die im betrieblichen Interesse für ArbeitnehmerInnen getätigt werden. Darunter fallen Kurs- oder Lehrgangsgebühren, Honorare für Vortragende, Miete für externe Schulungsräume und Kosten für Skripten. Der externe Bildungsfreibetrag kann in Höhe von höchstens 20 % der angefallenen Aufwendungen in Anspruch genommen werden. Die Aus- und Fortbildungseinrichtungmuss von der/vom ArbeitgeberIn verschieden sein.

Bildungsprämie für externe Bildungsaufwendungen

Alternativ zum externen Bildungsfreibetrag können Aufwendungen für AusundWeiterbildung, die einen Anspruch auf den externen Bildungsfreibetragbegründen, im Rahmen einer Bildungsprämie in Höhe von 6 % berücksichtigtwerden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.wko.at.