Förderungen für Lehrbetriebe
Die Förderkriterien und Förderhöhen werden in der jeweiligen Förderrichtlinie geregelt. Einen Überblick über die Förderarten finden Sie auf der Website der WKO.
Kostenerstattung für Internats- bzw. Unterbringungskosten gem. § 9 Abs. 5 BAG
Seit 1. Jänner 2018 haben alle Lehrberechtigten, die in einem Lehrlingshaus bzw. Internat während des Berufsschulbesuchs ihrer Lehrlinge entstehenden Kosten zu tragen. Auch bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind die Kosten vom Lehrberechtigten bis zu der Höhe zu ersetzen, die bei einer Unterbringung im Lehrlingshaus bzw. Internat entstanden wären.
Coaching und Beratung für Lehrbetriebe
Eine Lehre stellt Lehrbetrieb und Lehrling manchmal vor Herausforderungen oder besondere Chancen. Wir begleiten und beraten Sie bei der Bearbeitung von Herausforderungen und Optimierungspotenzialen rund um die Lehrausbildung. Vertraulich, österreichweit und kostenfrei für Ihren Lehrbetrieb!
Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von 2.000 Euro. Zusätzlich können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einer Gesamthöhe im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von 500 Euro gefördert werden.
Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg und 250 Euro pro Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung.
Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen
Einen zusätzlichen Anreiz, Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen zu übernehmen, bietet eine neue Fördermaßnahme. Nämlich eine einmalige Prämie in der Höhe von 1.000 Euro pro Lehrling und Lehrbetrieb. Ausbezahlt wird nach Absolvierung des ersten Jahres im Unternehmen.
Auslandspraktikum
Sie bekommen die Bruttolehrlingsentschädigung für jenen Zeitraum ersetzt, in dem Ihr Lehrling einen Sprachkurs oder/und ein berufsbezogenes Auslandspraktikum absolvierte (und daher nicht in Ihrem Betrieb anwesend) ist. Wird der Sprachkurs oder das Praktikum mit einem Erholungsurlaub kombiniert, wird nur der berufsbezogene Zeitraum ersetzt. Zusätzlich wird auch der Sprachkurs selber gefördert und erhält auch der Lehrling eine Prämie ausgezahlt.
Basisförderung
Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse und für Ausbildungsverhältnisse nach § 8b (2) BAG die nach dem 1.1.2016 begonnen haben.
Lehre für Erwachsene
Lehrverhältnisse mit Personen über 18 Jahre können gefördert werden, wenn diese mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte entlohnt werden. In diesen Fällen wird die Basisförderung nach dem BAG nicht auf Grundlage der Lehrlingsentschädigung, sondern auf Grundlage des Entgelts für Hilfskräfte berechnet.
Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen
Ein bestimmter Anteil des Gesamtbudgets soll für die Förderung von Projekten reserviert werden, die den gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen zum Ziel haben.
Berufsausbildung - Teilqualifizierungen (nur für vor dem 1.1.2016 begonnene Verträge)
Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse nach §8b (2) BAG in den Förderarten:
- Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
- Basisförderung
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
- Weiterbildung der Ausbilderinnen
- Kostenerstattung für Internats- bzw. Unterbringungskosten gem. § 9 Abs. 5 BAG
- Ab dem 1.1.2016 begonnene Ausbildungsverhältnisse mit Teilqualifizierung werden wie normale Lehrverhältnisse gefördert.
Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Gefördert werden Nachhilfekurse, Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule und Dienstfreistellungen bei Wiederholung einer Berufsschulklasse. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling bzw. 100 Prozent Abgeltung der kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung bei Dienstfreistellungen.
Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen
Gefördert werden Dienstfreistellungen und Internatskosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse aufgrund Lehrplatzwechsel, Lehrzeitanrechnungen oder Lehrzeitverkürzung.
Weiterbildung der Ausbilder
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 2.000 Euro pro Jahr.
Internationale Wettbewerbe
Förderbar sind nur TeilnehmerInnen, die Ihre Lehre bereits absolviert haben oder die noch Lehrlinge sind. Der Förderung wird der Ist-Grundlohn oder das Ist-Grundgehalt der teilnehmenden Person ohne Sonderzahlungen oder Zulagen zu Grunde gelegt.