FAHR(SCHUL)LEHRER(IN)
Zusatzausbildung zur Vermittlung von Risikokompetenz lt. § 64f
SeminarDer Wilde mit seiner Maschin' hat im Straßenverkehr nichts verloren - und die Vermittlung von Risikokompetenz ist vor allem im Jugendbereich essentiell. Nicht zuletzt deshalb müssen Personen, die Motorradunterricht geben, auch gemäß § 64b Abs. 5 KDV 1967 (Fahrschulausbildung) eine Zusatzausbildung zur Vermittlung von Risikokompetenz absolvieren. In diesem Lehrgang erfahren Sie in einer praxisnahen Schulung alles Wesentliche zu diesem wichtigen Thema.

